Süßstoffe sind praktisch kalorienfrei und haben keinen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel. Sie besitzen im Vergleich zu Zucker eine sehr hohe Süßkraft und werden meist unverändert wieder ausgeschieden. Süßstoffe werden künstlich hergestellt und sind zahnfreundlich.
Im Handel erhält man Süßstoffe in Tablettenform, Flüssigsüße oder in Kombination mit anderen Süßungsmitteln. Auch in Lightprodukten und „Zero“ Getränken sind Süßstoffe zu finden.
Je nach Sorte haben Süßstoffe einen eigenen Geschmack, manche metallisch, manche schmecken nach Lakritz, abhängig davon wo der Stoff eingesetzt wird.
Die gängigsten Stoffe sind:
Stevia, Cyclamat, Saccharin, Aspartam, Acesulfam, Sucralose, Neotam, Thaumatin und fallen unter die Zusatzstoffzulassungsverordnung. Alle diese Stoffe, besitzen eine E-Nummer.
Bevor ein Süßstoff in einem Produkt verwendet werden darf, muss es durch den Gesetzgeber zugelassen werden. Bei der Zulassung wird der ADI Wert festgelegt (Acceptable Daily Intake). ADI ist die Menge, die täglich lebenslang ohne Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Zusätzlich schreibt das Lebensmittelgesetz vor, in welchen Produkten Süßstoffe einsetzt werden dürfen.
Bis heute ist es wissenschaftlich noch nicht bewiesen, ob Süßstoffe den Appetit anregen. Es wird von jedem Verbraucher unterschiedlich wahrgenommen.
Laut der deutschen Gesellschaft für Ernährung können Süßstoffe bzw. mit Süßstoff hergestellte Lebensmittel im Rahmen einer gesundheitsbewussten Lebensweise als Zuckerersatz konsumiert werden.  Süßstoffe können daher eine Alternative zu Zucker darstellen, sollten aber nicht als „Freifahrtschein“ gelten. Der Einsatz sollte sinnvoll und sparsam erfolgen. Vielmehr sollte darüber nachgedacht werden, ob Lebensmittel auch natürlich und mit weniger Zucker gut schmecken können.